WIEN
NÖ/OÖ
Steiermark (GRAZ)
Allgemeine Geschäfts Bedingungen
1) Günter Kals (Klausenstr. 600, 2534 Alland – Vermietung & Verpachtung) stellt Unterkünfte zur Verfügung.
2) Im Jahr 2008 wird pro Person/Tag € 12,50 (+ 10%. Mwst.) verrechnet.
3) Die kalendertägige Verrechnung erfolgt bis zur schriftlichen Abmeldung (Einschreiben oder Fax +431603070033) bzw. bestätigter Schlüsselrückgabe und ist rückwirkend nicht möglich. Reservierungen oder Bestellungen werden voll verrechnet.
4) Als Gerichtsstand für alle mittelbar oder unmittelbar aus diesem Rechtsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt vereinbart.
5) Abrechnung und Zahlung: Mindestens 5 Tage - Zahlung im Voraus!
6) Alle Mieter haben sich uneingeschränkt an die unten angeführte Hausordnung zu halten.
H A U S O R D N U N G
Die Unterkunftnützung bedeutet vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Hausordnung!
1) Das Benützen der Küche sowie der Geräte ist ausdrücklich erlaubt. Jedoch ist darauf zu achten, dass z.B. nach Benützung, das Geschirr gewaschen und getrocknet „zurückgestellt“ wird.
2) Jeder hat selbst dafür zu sorgen, dass alle nicht für den Dauergebrauch bestimmten Elektrogeräte und Beleuchtungen in den Räumen bei Verlassen der Unterkunft abgeschaltet sind.
3) Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten.
4) Fenster und Türen sind in der kalten Jahreszeit, bei Regen und Unwetter geschlossen zu halten.
5) Es ist untersagt, z.B. Bettdecken, Kopfkissen sowie andere hauseigene Gegenstände zu „entfernen“.
6) Alle Benützer des Grundstückes, Gebäudes und der Räume sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung verhütet und das Inventar und die Einrichtungen ordnungsgemäß, sowie unter sparsamer Verwendung von Energie benützt werden. Bewohner, die aus eigenem Verschulden Schäden am Gebäude und Inventar verursachen, werden zum Ersatz herangezogen. Offenbare Mängel und Schäden am Gebäude, Leitungen, Einrichtungen, Geräten usw. sind durch jeden Bewohner unverzüglich an Herrn Kals zu melden.
7) Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Wertgegenständen kann nicht übernommen werden.
8) Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.
9) Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt), die sich auf dem Grundstück der Unterkunft befinden, wird nicht gehaftet.
10) Der Erhalt von Schlüsseln (Kostenersatz € 40,--) ist durch Unterschrift zu bestätigen. Durch die geleistete Unterschrift verpflichtet sich der Betreffende:
a) die erhaltenen Schlüssel in keinem Fall anderen Personen zu überlassen;
b) keine Nachfertigung der Schlüssel durchzuführen bzw. durchführen zu lassen;
c) einen eventuellen Verlust unverzüglich Herrn Kals zu melden;
d) die Schlüssel bei Ausscheiden aus dem Mietverhältnis unaufgefordert und unverzüglich Herrn Kals zurückzugeben.
Bei Verlust eines Schlüssels wird der Kostenersatz in der Höhe von € 40,-- einbehalten.
In jeder Unterkunft ist eine Abschrift der Hausordnung gut sichtlich ausgehängt!
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